Wenn eine Beschäftigung versicherungsrechtlich beurteilt wurde, wird diese Entscheidung der Sozialversicherung mit Hilfe eines Lohnprogramms oder dem SV-Meldeportal gemeldet. Die richtige Meldung ist wichtig für den Versicherungsschutz der Beschäftigten in der Krankenversicherung und für die spätere Rentenberechnung durch die Rentenversicherung. Zudem stellt sich kurz vor den Lohnabrechnungen eines Monats häufig die Frage, welche Ent-geltbestandteile Arbeitsentgelt sind und welche Beiträge darauf zu entrichten sind. Was kann der Betrieb tun, damit Entgeltbestandteile steuer- und damit auch beitragsfrei bleiben. Wie wird die Höhe der Beiträge an die Sozialversicherung gemeldet, wer trägt die Beiträge und wann müssen die Bei-träge bezahlt werden.
Wenn eine Mitarbeiterin schwanger wird und dieses dem Betrieb mitteilt, greifen sofort die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes. Was kann der Betrieb tun, um diese Bestimmungen einzuhalten? Nach der Geburt nehmen Mütter aber zunehmend auch Väter Elternzeit. Welche rechtlichen Grund-lagen sind dafür maßgebend und was muss der Betrieb beachten, wenn neben der Elternzeit teilweise weitergearbeitet wird? Außerdem geht das Se-minar auch auf die neuen Regelungen des Familienstartzeitgesetzes ein. Seit einigen Jahren gibt es für die Mitarbeiter/-innen auch die Möglichkeit, sich für die Pflege von Angehörigen ganz oder teilweise von der Arbeit freistellen zu lassen. Das Seminar beleuchtet im zweiten Teil die verschiedenen Mög-lichkeiten der Pflege-zeit.
Der Jahreswechsel bringt jeweils eine ganze Reihe Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht mit sich. Diese Änderungen werden in diesem Seminar vorgestellt und auf ihre Auswirkungen für die tägliche Praxis beleuchtet. Welche Änderungen auf uns zukommen, wird erst im Laufe des Jahres klar.
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